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10. Oktober 2024

Anpassung des Personalreglements an kantonales Recht

Der Kantonsrat hat in erster Lesung an der Sitzung vom 12. September 2024 einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz, zur Personalverordnung und zur Lehrpersonenverordnung beraten. Mit den geplanten Anpassungen im Personalrecht soll die Attraktivität als Arbeitgeber verbessert werden.

Die Lehrpersonen unterstehen der kantonalen Personalgesetzgebung. Um die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Ausarbeitung eines Nachtrags zum Personalreglement der Gemeinde Kerns in Auftrag gegeben. Die vom Kantonsrat beschlossenen Anpassungen sollen auch in die kommunale Gesetzgebung einfliessen. Es geht unter anderem um die Regelung von Ferienansprüchen, Dienstaltersgeschenken, Sozialzulagen etc.

Der Nachtrag unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 11. November 2024 ab. Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei Kerns öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder unter www.kerns.ch heruntergeladen werden.

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Nachtrag (PDF, 264.37 kB) Download 0 Nachtrag
Synopse (PDF, 271.68 kB) Download 1 Synopse
Publikation Amtsblatt (PDF, 7.17 kB) Download 2 Publikation Amtsblatt