Ort
Singsaal6064 Kerns
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt für die Gemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Kerns wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister eingetragen sind.
Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.
Dokumente
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Kerns-informiert-4-2023-Beilage-Versammlung (PDF, 754.06 kB) | Download | 0 | Kerns-informiert-4-2023-Beilage-Versammlung |