Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.
Ort
Singsaal Kerns6064 Kerns
Aufgaben
- Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
- Wahl des Gemeindepräsidiums
- Wahl von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeweibel
- Genehmigung der Gemeinderechnung und des Budgets
- Festsetzung des Steuerfusses
- Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist
- Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger
- Einbürgerung von Ausländern
Voraussetzungen
Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.
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