Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle direkt über den eUmzug oder am Schalter der Gemeindekanzlei abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Schweizer Staatsangehörige
Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzug.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland die Wegzugsbestätigung erst erhalten, wenn sämtliche Steuerangelegenheiten erledigt sind. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Ausländische Staatsangehörige
Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung (innerhalb der Schweiz) im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzug. Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, das Wegzugsformular zu benutzen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Checkliste - Auf Wiedersehen in Kerns.pdf (PDF, 38.42 kB) | Download | 0 | Checkliste - Auf Wiedersehen in Kerns.pdf |
Wegzugsmeldung Ausländer.pdf (PDF, 611.13 kB) | Download | 1 | Wegzugsmeldung Ausländer.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 666 31 31 | gemeindekanzlei@kerns.ow.ch |