Ort
Singsaal6064 Kerns
Informationen
- Beschreibung
Der Gemeinderat Kerns freut sich auf Ihre Teilnahme an der Frühlingsgemeindeversammlung.
Die Beschlussesanträge zu den Sachgeschäften und die damit zusammenhängenden, zur Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger notwendigen Unterlagen liegen bis zur Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei Kerns (Büro Sarnerstrasse 5) zur Einsichtnahme auf.
Allfällige Änderungsanträge zu den einzelnen Sachgeschäften sind, für jedes Geschäft gesondert, spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung schriftlich und kurz begründet der Gemeindekanzlei Kerns, Sarnerstrasse 5, Postfach 546, 6064 Kerns, einzureichen.
Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger ist gemäss der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Kerns vom 12. Mai 2000 berechtigt, dem Einwohnergemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung Fragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf die Einwohnergemeinde zu stellen. Solche Fragen müssen spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung schriftlich bei der Gemeindekanzlei Kerns eingereicht werden. Dadurch ist es dem Einwohnergemeinderat möglich, an der Gemeindeversammlung eine fundierte Antwort zu geben.
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt für die Gemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Kerns wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister eingetragen sind.
Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.
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Dokumente
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Botschaft Frühlingsversammlung 2025 (PDF, 3.62 MB) | Download | 0 | Botschaft Frühlingsversammlung 2025 |
Traktandum 5 (Detailunterlagen) (PDF, 6.18 MB) | Download | 1 | Traktandum 5 (Detailunterlagen) |
Traktandum 6 (Detailunterlagen) (PDF, 1.84 MB) | Download | 2 | Traktandum 6 (Detailunterlagen) |